Einhalten des Datenschutzes

Als Steuerkanzlei sind wir uns der besonderen Vertrauensstellung gegenüber unseren Mandantinnen und Mandanten bewusst, eine strenge Einhaltung des Datenschutzes ist deshalb selbstverständlich für uns.

Wir erfüllen alle Verpflichtungen zur elektronischen Datenübertragung an Finanzämter, Bundesanzeiger, Sozialversicherungsträger und weitere Behörden unter strenger Einhaltung des Datenschutzes.

Grundlegende Informationen finden sie auch auf unserer Datenschutzseite. Einen Datenschutzhinweis für das Mandatsverhältnis finden Sie auf unserer Downloads-Seite.

Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Mandantschaft haben, können Sie sich gerne an uns wenden.


Einhaltung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Im Rahmen von Vorfällen wie den Panama-Papers, Paradise-Papers oder der Terrorismusfinanzierung wurden Maßnahmen für Steuerberater zur Vermeidung beziehungsweise Prävention von Geldwäsche festgelegt. Diese sind im Geldwäschegesetz (GwG) festgelegt.

Unsere Kanzlei wurde durch die Steuerberaterkammer auf die Einhaltung der Pflichten überprüft und erfüllt nachweislich alle Pflichten.